Aufsichtsratssystem

Aufsichtsratssystem
1. Charakterisierung: Spezielle  Organisationsverfassung der Unternehmensführung. Das A. trennt Geschäftsführung und Kontrolle (Trennungsmodell); klassisch in der deutschen  Aktiengesellschaft (AG) geregelt mit den Organen Vorstand (Geschäftsführung und Entwicklung der langfristigen Unternehmenspolitik) und Aufsichtsrat (Überwachung und Mitwirkung an herausgehobenen unternehmenspolitischen Entscheidungen bzw. zustimmungspflichtigen Geschäften).
- Gegensatz:  Board System.
- 2. Probleme: Verselbstständigung des Vorstandes;  Managerherrschaft. Nach empirischen Untersuchungen oft fehlende effektive Einwirkungsmöglichkeiten auf die Unternehmenspolitik für den Aufsichtsrat über Personalhoheit (Bestellungs- und Abberufungsrecht des Vorstandes) hinaus.

Lexikon der Economics. 2013.

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